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2 Artikel , 06.02.2024 :

Pressespiegel überregional

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Übersicht:


Neue Westfälische, 06.02.2024:
NSU-Verfahren gegen Polizisten eingestellt

Jüdische Allgemeine Online, 06.02.2024:
Gericht: AfD-Jugend gesichert rechtsextremistische Bestrebung

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Neue Westfälische, 06.02.2024:

NSU-Verfahren gegen Polizisten eingestellt

Frankfurt (dpa). Die Mails und Faxe waren voller Hass: Rechtsextreme Drohschreiben mit der Unterschrift "NSU 2.0" wurden vor einigen Jahren an zahlreiche Personen des öffentlichen Lebens versendet, vor allem an Frauen. Ermittlungen in dem Komplex, die sich gegen einen Polizisten und eine Polizistin des 1. Polizeireviers Frankfurt richteten, sind eingestellt worden. Das teilte die Staatsanwaltschaft mit. Ein hinreichender Tatverdacht habe nicht begründet werden können.

Bei den Ermittlungen ging es um das erste Schreiben der Serie, das im August 2018 per Fax bei der Frankfurter Rechtsanwältin Seda Basay-Yildiz einging. Es enthielt persönliche Daten, die nicht öffentlich zugänglich waren und unbefugt von einem Dienst-Computer abgefragt worden waren.

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Jüdische Allgemeine Online, 06.02.2024:

Gericht: AfD-Jugend gesichert rechtsextremistische Bestrebung

06.02.2024 - 11.43 Uhr

Das BfV darf die Jugendorganisation der AfD entsprechend einstufen.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf die Jugendorganisation der AfD als gesichert extremistische Bestrebung einstufen. Einen entsprechenden Beschluss vom 5. Februar hat das Verwaltungsgericht Köln am Dienstag veröffentlicht. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Die AfD und ihre Jugendorganisation können Beschwerde am nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht dagegen einlegen.

Bislang hatte der Verfassungsschutz die Jugendorganisation als Verdachtsfall eingestuft. Eine Klage gegen diese Entscheidung war vom Verwaltungsgericht Köln zurückgewiesen worden. In der nächsten Instanz beschäftigt sich das Oberverwaltungsgericht (OVG) Mitte März mit dieser Frage.

Im April 2023 hatte das BfV mitgeteilt, dass sich durch die Verdachtsfall-Beobachtung Hinweise ergeben hätten, dass es bei der AfD-Jugendorganisation Junge Alternative (JA) Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche-demokratische Grundordnung verdichtet hätten. Daher werde die Junge Alternative als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft und behandelt.

Angriffe auf Demokratie

Dagegen hatten die AfD und die Nachwuchsorganisation im Juni 2023 Klage eingelegt und sich per Eilantrag gegen die Einstufung gewährt. Den Eilantrag hat das Verwaltungsgericht Köln abgelehnt.

Aus Sicht von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) zeigt das Urteil, dass die Instrumente des Rechtsstaats zum Schutz der Demokratie funktionieren. "Die heutige Entscheidung benennt deutlich, dass wir es mit einer massiven Menschenverachtung, mit Rassismus, mit Hass gegen Muslime und mit Angriffen auf unsere Demokratie zu tun haben", sagte die Ministerin am Dienstag nach Angaben ihres Ministeriums. "Dagegen werden wir auch weiter mit den Mitteln des Rechtsstaats vorgehen", fügte sie hinzu.

Deutschland sei ein Land, das für Demokratie, Vielfalt und Menschenwürde stehe, betonte Faeser. Für diese Werte hätten Rechtsextremisten nur Hass und Verachtung übrig. Die SPD-Politikerin sagte: "Gerade jetzt kommt es darauf an, unsere Demokratie aktiv zu verteidigen und all diejenigen zu schützen, die wegen ihrer Herkunft, Hautfarbe oder ihrer demokratischen Haltung angefeindet werden."

Haldenwang begrüßt Entscheidung

Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang, sieht sich durch die Ablehnung des Eilantrags der AfD und ihrer Parteijugend in seiner Einschätzung der Jungen Alternative (JA) als rechtsextremistische Gruppierung bestärkt.

"Ich begrüße die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln", sagte Haldenwang am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur. "Das bestätigt die Einstufung der Jungen Alternative durch das BfV als erwiesen extremistische Bestrebung." (dpa)

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